Datenschutzerklärung

AGBs - Mietkochservice und Gastronomieberatung 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens

B.Art  

Inh. Markus Hauter

Krumbacher Straße 8

86470 Thannhausen. 

Dienstleistung Mietkochservice, Messedienstleistungen, Cateringdienstleistungen, Gastronomieberatung & Küchen-Coaching

II. Auftrag 

1. B.Art (im weiteren Auftragnehmer) wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags als freier Mitarbeiter oder Unternehmer tätig. 

2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet. 

3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus. 

4. Eine einseitige Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.

 III. Vertragsabschluss 

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung beider Parteien zustande. Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen. 

IV. Vergütung 

Nur für tatsachlich erbrachte Leistung wird ein wie im Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegtes Honorar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Der Mindestsatz pro Tag beträgt 350,00 € zzgl. Umsatzsteuer. An Sonntagen wird ein Aufschlag von 20 % zzgl. Umsatzsteuer berechnet. An gesetzlichen Feiertagen sowie 24. Dezember und Silvester ab 14:00 Uhr wird ein Aufschlag von 50 % zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweilig gebuchten Leistung und wird mittels eines Einsatznachweises dokumentiert, der von den Parteien (Erstauftraggeber und Auftragnehmer) unterschrieben seine Rechtsgültigkeit erhält. 

V. Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft (falls nicht anders vereinbart) 

1. Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen. 

2. Für alle gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden 0,45 € zzgl. Umsatzsteuer veranschlagt. 

3. Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind die Fahrtkosten zu 100% zu übernehmen. 

4. Falls der Einsatz mehre tage in Folge umfasst und eine Unterkunft nötig ist, so nimmt sich der Auftragnehmer vor eine Übernachtungspauschale von 39,00 €/Nacht zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wird eine Unterkunft vom Auftraggeber gestellt entfällt diese Pauschale. Stand 17. Oktober 2022 

VI. Zahlungsmodalitäten 

1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche ohne Abzug sofort fällig. 

2. Die Begleichung des Rechnungsbetrags hat mittels Kartenzahlung, oder in Bar zu erfolgen. 

3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche wird eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen. 

4. Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor. 

5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies sofort als Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss. 

6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von 25,00 € und Säumniszinsen i.H.v.  5%  fällig. 

VII. Stornierung, Stornierungskosten 

1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual auf den Mindestsatz berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung: 14-7 Tage vor der Auftragserfüllung 30%; 7-4 Tage vor Auftragserfüllung 60%; 3-2 Tage vor Auftragserfüllung 90%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 100%. 

2. Alle angefallenen Fahrtkosten und Übernachtungskosten des Auftragnehmers sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet. 

3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer. 

VIII. Höhere Gewalt 

Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf. 

IX. Anzeige von Beanstandungen 

Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung. 

X. Haftung 

1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang. 

2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers. 

XI. Neue AGB 

1. Da wir unsere AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen, gilt dies als Zustimmung. 

2. Sie erhalten unsere AGBs auf unserer Homepage, sowie auf Nachfrage per E-Mail. 

XII. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Günzburg.

 

AGB - Privatkoch, Catering & Events 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens

B. Art Mietkoch - Eventkoch

Inh. Markus Hauter

Krumbacher Straße 8, 86370 Thannhausen. 

Dienstleistung Privatkoch, Kochkurse, Seminare, Catering & Events 

II. Auftrag 

1. B. Art Mietkoch - Eventkoch (im Weiteren Auftragnehmer) wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags tätig. 

2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet. 

3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus. 

4. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung. 

III. Vertragsabschluss 

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen. 

IV. Rahmen 

1. Nicht verarbeite Lebensmitteleinkäufe bei Privatkoch-Einsätzen bleiben am Auftragsort. Ausnahmen bilden Pauschalangebote ohne Lebensmittelzuschlag, z.B. Candle-Light-Dinner. 

2. Die Kochkurse & Events sind auf eine vorab festgelegte Zeit oder Konsummenge beschränkt. 

3. Mitgebrachte Kochutensilien, Küchengeräte, Geschirr, Bestecke, Gläser, Dekoration etc., die zur Durchführung der Shows & Events benötigt werden oder sich im Veranstaltungsort befinden, sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers. 

4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sich der Einsatzort vor Eintreffen des Auftragnehmers in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet. 

V. Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft (falls nicht anders vereinbart) 

1. Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen. 

2. Für gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden € 0,49 inkl. Umsatzsteuer veranschlagt. 

3. Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind die Fahrtkosten zu 100% zu übernehmen. 

4. Falls der Einsatz mehre tage in Folge umfasst und eine Unterkunft nötig ist, so nimmt sich der Auftragnehmer vor eine Übernachtungspauschale von 45,00 € / Nacht inkl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wird eine Unterkunft vom Auftraggeber gestellt entfällt diese Pauschale. 

VI. Zahlungsmodalitäten 

1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig  zu begleichen. Seite 1 von 2 Stand 2025 

2. Die Begleichung des Rechnungsbetrags kann bar oder mittels Kartenzahlung vor Ort erfolgen. 

3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche wird eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen. 

4. Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor. 

5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss. 

6. Gerat der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von 25,00 € und Säumniszinsen i.H.v. 5 %  fällig. 

VII. Stornierung, Stornierungskosten 

1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual zum Kostenvoranschlag berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung: 7-4 Tage vor Auftragserfüllung 30%; 3-2 Tage vor Auftragserfüllung 70%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 90%. Falls kein Kostenvoranschlag besteht wird von einem Mindestumsatz von 400€ (Brutto) ausgegangen. 

2. Alle bereits angefallenen Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet. 

3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer. 

4. Pandemie-Klausel: Ist der Auftrag auf Grund von kurzfristig geänderten staatlichen Auflagen nicht durchführbar, ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung weniger als 48 Std. vor Auftragsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, seine bereits getätigten Ausgaben und Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. 

VIII. Höhere Gewalt 

Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf. 

IX. Anzeige von Beanstandungen 

Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung. 

X. Haftung 

1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/ Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang. 

2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers. 

XI. Neue AGB 

1. Da wir unsere AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung. 

2. Sie erhalten unsere AGBs auf unserer Homepage, sowie auf Nachfrage per E-Mail. 

XII. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Günzburg.

 

 

AGB - Gutscheine 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmen

B. Art Mietkoch - Eventkoch

Inh. Markus Hauter 

Krumbacher Straße 8 

86470 Thannhausen

I. Dienstleistung Zukünftige Dienstleistungen, wie Privatkoch, Kochkurs oder Event, durch Inhaberpapier gemäß § 807 BGB II.

Terminvereinbarung 

Zum Einlösen des Gutscheins bedarf es einer Terminvereinbarung. Diese sollte mindestens 1 Monat im Voraus erfolgen und orientiert sich vorwiegend an den Verfügbarkeiten des Privatkochs. Sollte der Termin kurzfristig von Seiten des Privatkochs nicht zu Stande kommen, wird ein Ersatztermin gefunden. Dies gilt ebenso für die gutscheineinlösende Partei. Bei Stornierung durch den Gutscheininhaber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen ggf. weitere Kosten für bereits getätigte Aufwendungen an. 

III. Wirkungskreis Im Gutschein ist eine An- und Abreise des Mietkoches von 200km inkludiert. Zusätzliche Fahrtkilometer werden mit 0,30€/km verrechnet. 

IV. Einlösebedingungen 

1. Der Gutschein muss im vollen Umfang eingelöst werden. Eine Teileinlösung oder Auszahlung des Restbetrags ist ausgeschlossen. 

2. Der Gutschein behält drei Jahre nach Ausgabedatum seine Gültigkeit. 

3. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gutscheinwertes lässt sich die Gültigkeit des Gutschein bis zum Ende des Folgejahrs verlängern. 

4. Jeder, der den Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gemäß § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. 

V. Barauszahlung 

Nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20% erfolgt eine Auszahlung des Gutscheinwerts per Banküberweisung. Dies ist nur möglich innerhalb seiner Gültigkeitsdauer. 

VI. Zahlungsmodalitäten 

1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und  zu begleichen. 

2. Der Rechnungsbetrag hat mittels Zahlung per Karte, oder in Bar  zu erfolgen. 

3. Der Gutschein erhält erst seine Gültigkeit mit Zahlungseingang. 

XII. Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht Günzburg

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